Fundstelle GVBl. 2016 S. 307

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Verordnung

2023-4-I
  • Verwaltung
  • Kommunalrecht
  • Kommunale Wirtschaft
2023-4-I

Verordnung
zur Änderung der
Verordnung über Benutzungsgebühren
für die Inanspruchnahme der staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter

vom 28. September 2016


Auf Grund des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Kostengesetzes (KG) vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43, BayRS 2013-1-1-F), das zuletzt durch § 1 Nr. 33 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat:


§ 1

Die Verordnung über Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter (RPrGV) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2023-4-I) veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Verordnung vom 4. April 2014 (GVBl. S. 170) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift wird vor der Angabe „RPrGV“ das Wort „Rechnungsprüfungsstellen-Gebührenverordnung –“ eingefügt.

2.
§ 2 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) 1Die Gebühr beträgt für Prüfungsleistungen 449 € je Prüfer und 352 € je Prüfungsgehilfe für jeden vollen und den letzten angefangenen Prüfungstag. 2Wird für eine Tätigkeit insgesamt kein voller Tag beansprucht, so werden 56 € je Prüfer und 44 € je Prüfungsgehilfe für jede volle und die letzte angefangene Stunde berechnet.“

3.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird die Satznummerierung gestrichen.

b)
Satz 2 wird aufgehoben.


§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

München, den 28. September 2016

Bayerisches Staatsministerium
des Innern, für Bau und Verkehr


Joachim  H e r r m a n n ,  Staatsminister