Fundstelle GVBl. 2017 S. 302

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Verordnung

2230-1-1-5-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
2230-1-1-5-K

Verordnung
zur Änderung der
Schulerrichtungsverordnung

vom 14. Juni 2017


Auf Grund des Art. 26 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch Gesetz vom 24. Mai 2017 (GVBl. S. 106) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst:


§ 1

Die Schulerrichtungsverordnung (SchErrichtV) vom 14. März 2008 (GVBl. S. 96, BayRS 2230-1-1-5-K), die zuletzt durch Verordnung vom 13. Juni 2016 (GVBl. S. 112) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 werden die Abs. 2 bis 4 durch folgenden Abs. 2 ersetzt:

„(2) Es treten außer Kraft

1.
mit Ablauf des 31. Juli 2018 Anlage 3 Teil 3 Nr. 5.1, 6.1, 7.1, Anlage 6 Nr. 4.4, Anlage 7 Nr. 2.6,

2.
mit Ablauf des 31. Juli 2022 Anlage 3 Teil 3 Nr. 7.2.“

2.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nr. 1.2 wird folgende Nr. 1.3 eingefügt:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung der Schule
1.3
Staatliche Realschule Au in der Hallertau“.

b)
Die bisherigen Nrn. 1.3 bis 1.65 werden die Nrn. 1.4 bis 1.66.

c)
In Nr. 2.15 werden die Wörter „für Knaben“ gestrichen.

d)
Nach Nr. 3.21 wird folgende Nr. 3.22 eingefügt:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung der Schule
3.22
Staatliche Realschule Waldmünchen“.

e)
Die bisherigen Nrn. 3.22 bis 3.24 werden die Nrn. 3.23 bis 3.25.

f)
In Nr. 7.11 werden die Wörter „für Knaben“ gestrichen.

3.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nr. 1.44 wird folgende Nr. 1.45 eingefügt:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung und ggf. Name der Schule
1.45
Gymnasium Ismaning“.

b)
Die bisherigen Nrn. 1.45 bis 1.112 werden die Nrn. 1.46 bis 1.113.

4.
Anlage 3 wird wie folgt geändert:

a)
Teil 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In den Nrn. 5.1, 5.2 und 5.3 wird in Spalte 3 jeweils nach dem Wort „Ansbach“ das Wort „-Triesdorf“ eingefügt.

bb)
In Nr. 7.11 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliche Berufsschule Kaufbeuren“ eingefügt.

b)
In Teil 2 wird der Nr. 1 folgende Nr. 1.8 angefügt:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung der Schule
1.8
Staatliche Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München (Klinikum der Universität München)“.

5.
Anlage 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Nr. 4.12 Spalte 3 werden die Wörter „Marktredwitz-Wunsiedel“ durch die Wörter „für Produktdesign und Prüftechnik Selb“ ersetzt.

b)
In Nr. 5.1 Spalte 3 wird nach dem Wort „Ansbach“ das Wort „-Triesdorf“ eingefügt.

6.
In Anlage 6 Nr. 5.6 Spalte 2 wird vor dem Wort „Fachoberschule“ das Wort „Staatliche“ eingefügt.

7.
In Anlage 7 werden im Satz nach Nr. 7.10 nach dem Wort „Nürnberg“ die Wörter „und der Staatlichen Berufsoberschule Landshut“ eingefügt.

8.
Anlage 8 wird wie folgt gefasst:

Anlage 8

Staatliche Fachakademien

Lfd. Nr.
Bezeichnung der Schule
Anmerkung
1.
Regierungsbezirk Oberbayern
1.1
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Freising
Organisatorisch verbunden mit der Staatlichen Berufsschule Freising und der Staatlichen Berufsfachschule für Kinderpflege Freising
1.2
Staatliche Fachakademie für Ernährung und Versorgungsmanagement Miesbach
Teil des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Miesbach
1.3
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Miesbach
Teil des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Miesbach
1.4
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Neuburg a.d.Donau
Teil des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Neuburg a.d.Donau
1.5
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Starnberg
Organisatorisch verbunden mit der Staatlichen Berufsschule Starnberg und der Staatlichen Berufsfachschule für Kinderpflege Starnberg
1.6
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Traunstein
Teil des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Traunstein
2.
Regierungsbezirk Oberpfalz
2.1
2.2
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Regensburg
Staatliche Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen Weiden i.d.OPf.
Teil des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Regensburger Land
Organisatorisch verbunden mit dem Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Weiden i.d.OPf. und befristet bis
31. Juli 2019
2.3
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Neustadt a.d.Waldnaab
Organisatorisch verbunden mit dem Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Neustadt a.d.Waldnaab
3.
Regierungsbezirk Schwaben
3.1
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Kaufbeuren
Organisatorisch verbunden mit der Staatlichen Berufsschule Kaufbeuren und den Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege und Ernährung und Versorgung Kaufbeuren“.

9.
In Anlage 10 Nr. 1.1 Spalte 2 wird Spiegelstrich 3 wie folgt gefasst:

„–
Staatliche Berufsfachschule zur sonderpädagogischen Förderung für Fachpraktiker der Bürokommunikation, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, der Landesschule für Körperbehinderte München“.

10.
Anlage 11 wird wie folgt geändert:

a)
Der Nr. 1.4 Spalte 3 werden ein Komma und die Wörter „Staatliche Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum München)“ angefügt.

b)
Der Nr. 1.9 Spalte 3 werden ein Komma und die Wörter „Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Traunstein“ angefügt.

c)
Der Nr. 3.5 Spalte 3 werden ein Komma und die Wörter „Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Regensburg“ angefügt.

d)
In Nr. 4.8 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Steintechnik Wunsiedel,“ gestrichen.

e)
Der Nr. 4.10 Spalte 3 werden ein Komma und die Wörter „Staatliche Fachschule für Steintechnik und Gestaltung Wunsiedel“ angefügt.

f)
In Nr. 5.1 Spalte 2 wird nach dem Wort „Ansbach“ das Wort „-Triesdorf“ eingefügt.


§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft.

München, den 14. Juni 2017

Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst


Dr. Ludwig S p a e n l e , Staatsminister