2230-5-1-1-K
Verordnung zur Änderung der Schülerbeförderungsverordnung
vom 14. Juni 2017
Auf Grund des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes (SchKfrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 452, BayRS 2230-5-1-K), das zuletzt durch § 1 Nr. 241 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst:
§ 1
Die Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. September 1994 (GVBl. S. 953, BayRS 2230-5-1-1-K), die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 1. Juli 2016 (GVBl. S. 193) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 werden jeweils die Wörter „(ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform)“ durch die Wörter „– ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform –“ ersetzt.
- 2.
- § 2 Abs. 1a wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 3 werden die Wörter „des Art. 21 Abs. 2 und des“ durch die Wörter „der Art. 30a Abs. 4 und“ ersetzt.
- b)
- In Satz 4 wird die Angabe „Art. 32a Abs. 9 Satz 1“ durch die Angabe „Art. 32a Abs. 6 Satz 1“ ersetzt.
- 3.
- In § 3 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „(Schulbus, privates Kraftfahrzeug, Taxi oder Mietwagen)“ durch die Wörter „ , z. B. Schulbus, privates Kraftfahrzeug, Taxi oder Mietwagen,“ ersetzt.
- 4.
- In § 4 Satzteil vor Nr. 1 werden die Wörter „Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs“ durch die Angabe „Schulwegkostenfreiheitsgesetzes (SchKfrG)“ ersetzt.
- 5.
- In § 5 Satz 1 Halbsatz 1 werden die Wörter „des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs“ durch die Angabe „SchKfrG“ ersetzt.
- 6.
- In § 7 wird die Angabe „420 €“ durch die Angabe „440 €“ ersetzt.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Juli 2017 tritt § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der Schülerbeförderungsverordnung vom 9. Mai 2008 (GVBl. S. 295, BayRS 2230-5-1-1-UK) außer Kraft.
München, den 14. Juni 2017
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Dr. Ludwig S p a e n l e , Staatsminister