7803-3-L
Verordnung
zur Änderung der
Agrarfachschulverordnung
zur Änderung der
Agrarfachschulverordnung
vom 13. Oktober 2017
Auf Grund
- –
- des Art. 77 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), die zuletzt durch Gesetze vom 11. November 2013 (GVBl. S. 638, 639, 640, 641, 642) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 Satz 1 der Verordnung über die Errichtung der staatlichen Behörden in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 200-1-S) veröffentlichten bereinigten Fassung und
- –
- des Art. 26 Abs. 1 und des Art. 29 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. S. 362) geändert worden ist,
verordnet das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
§ 1
Die Agrarfachschulverordnung (AgrFSchV) vom 19. Juli 1993 (GVBl. S. 560, BayRS 7803-3-L), die zuletzt durch Verordnung vom 8. Juli 2014 (GVBl. S. 272) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abs. 1 Satzteil vor Nr. 1 wird das Wort „sind“ durch das Wort „werden“ ersetzt.
- b)
- In Abs. 2 werden die Wörter „zu dieser Verordnung“ gestrichen.
- 2.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abs. 1 werden die Wörter „Verordnung über die Ämter für Landwirtschaft und Forsten (ALFV) vom 16. Juni 2005 (GVBl. S. 199, BayRS 7801-2-L) in der jeweils geltenden Fassung“ durch die Angabe „Ämterverordnung-LM“ ersetzt.
- b)
- Abs. 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Im Satzteil vor der Tabelle wird das Wort „errichtet“ durch das Wort „eingerichtet“ ersetzt.
- bb)
- In der Tabelle Spalte 1 Zeile 2 werden die Wörter „Fachakademie für Landwirtschaft“ durch die Wörter „Technikerschule für Agrarwirtschaft“ ersetzt.
- 3.
- In der Anlage werden in Nr. 4 Spalte 3 „Fachrichtung(en)“ die Wörter „Hauswirtschaft und Ernährung“ durch die Wörter „Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ ersetzt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. November 2017 in Kraft.
München, den 13. Oktober 2017
Bayerisches Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Helmut B r u n n e r , Staatsminister