2236-4-1-9-K , 2236-6-1-1-K
Verordnung
zur Änderung der
Berufsfachschulordnung
und der Fachschulordnung
zur Änderung der
Berufsfachschulordnung
und der Fachschulordnung
vom 23. Oktober 2017
Auf Grund des Art. 45 Abs. 2 Satz 4 und des Art. 89 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 und 12 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. S. 362) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst:
§ 1
Änderung der Berufsfachschulordnung
Die Berufsfachschulordnung (BFSO) vom 11. März 2015 (GVBl. S. 30, BayRS 2236-4-1-9-K), die zuletzt durch § 16 der Verordnung vom 1. Juli 2016 (GVBl. S. 193) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.
- 2.
- In § 49 Abs. 2 Satz 2 wird das Wort „Jahrgangstufe“ durch das Wort „Jahrgangsstufe“ ersetzt.
- 3.
- § 71 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Satz 4 wird wie folgt gefasst:
„4Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprache verfügen.“
- b)
- Nach Satz 4 wird folgender Satz 5 eingefügt:
,5Der vorgenannte Nachweis ist zu führen durch
- 1.
- das Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule – auf dem Niveau der Haupt- oder Mittelschule oder höher – mit mindestens der Note „ausreichend“ im Fach Deutsch oder Deutsch als Zweitsprache,
- 2.
- eine vom Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall als gleichwertig anerkannte Prüfung oder
- 3.
- einen zentralen Deutschtest entsprechend den Vorgaben des Staatsministeriums.‘
- c)
- Der bisherige Satz 5 wird Satz 6.
- 4.
- § 78 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift werden die Wörter „ , Außerkrafttreten, Übergangsregelung“ gestrichen.
- b)
- In Abs. 1 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ gestrichen und die Sätze 3 und 4 werden aufgehoben.
- c)
- Die Abs. 2 bis 4 werden aufgehoben.
§ 2
Änderung der Fachschulordnung
Die Fachschulordnung (FSO) vom 15. Mai 2017 (GVBl. S. 186, BayRS 2236-6-1-1-K) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 39 Abs. 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Satznummerierung in Satz 1 wird gestrichen.
- b)
- Satz 2 wird aufgehoben.
- 2.
- In § 41 Abs. 1 Satz 4 werden die Wörter „und 6 Satz 2“ gestrichen.
- 3.
- Die Anlage 2 Nr. 1.21 erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
§ 3
Inkrafttreten
1Diese Verordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt § 2 Nr. 3 mit Wirkung vom 1. September 2017 in Kraft.
München, den 23. Oktober 2017
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Dr. Ludwig S p a e n l e , Staatsminister