7803-25-L
Berichtigung
der Verordnung
zur Änderung der
Verordnung über die Erhebung
von Gebühren
für Prüfungen im Geschäftsbereich
des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten
der Verordnung
zur Änderung der
Verordnung über die Erhebung
von Gebühren
für Prüfungen im Geschäftsbereich
des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten
vom 12. Dezember 2017
In § 1 Nr. 2 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Prüfungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 30. November 2016 (GVBl. S. 386, BayRS 7803-25-L) wird die Angabe „§ 1 wird“ durch die Wörter „§ 1 und in § 3 wird jeweils“ ersetzt.
München, den 12. Dezember 2017
Bayerisches Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Walter C h r i s t l , Ministerialdirigent