2012-1-1-I , 2012-2-1-I
Druckfehlerberichtigung
Das PAG-Neuordnungsgesetz vom 18. Mai 2018 (GVBl. S. 301) wird wie folgt berichtigt:
- 1.
- § 1 zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 35 werden in Art. 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. b die Wörter „die jenigen“ durch das Wort „diejenigen“ ersetzt.
- b)
- In Nr. 40 wird in Art. 58 Abs. 6 Satz 1 das Wort „Parlamentarischen“ durch das Wort „Parlamentarische“ ersetzt.
- 2.
- In § 2 Nr. 12 zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes (POG) wird in Art. 13 Abs. 4 Satz 2 das Wort „Zentrale“ durch das Wort „Zentralen“ ersetzt.