200-25-B
Gesetz
zur Aufhebung des
Gesetzes über die behördliche
Organisation
des Bau- und Wohnungswesens
zur Aufhebung des
Gesetzes über die behördliche
Organisation
des Bau- und Wohnungswesens
vom 10. Juli 2018
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Das Gesetz über die behördliche Organisation des Bau- und Wohnungswesens (OrgBauWoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1994 (GVBl. S. 393, BayRS 200-25-B), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 17. November 2014 (GVBl. S. 478) geändert worden ist, wird aufgehoben.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 21. März 2018 in Kraft.
München, den 10. Juli 2018
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Markus S ö d e r