2234-2-K
Verordnung
zur Änderung der
Realschulordnung
zur Änderung der
Realschulordnung
vom 22. Juni 2018
Auf Grund des Art. 45 Abs. 2 Satz 4, des Art. 89 und des Art. 122 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch § 10 des Gesetzes vom 18. Mai 2018 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus:
§ 1
Die Realschulordnung (RSO) vom 18. Juli 2007 (GVBl. S. 458, 585, BayRS 2234-2-K), die zuletzt durch § 7 der Verordnung vom 1. Juli 2016 (GVBl. S. 193) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.
- 2.
- Dem § 34 wird folgender Satz 4 angefügt:
„4In diesem Fall gilt die Abschlussprüfung als abgelegt und nicht bestanden.“
- 3.
- § 52 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift werden die Wörter „ , Außerkrafttreten, Übergangsregelungen“ gestrichen.
- b)
- In Abs. 1 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ gestrichen.
- c)
- Die Abs. 2 und 3 werden aufgehoben.
- 4.
- Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In den Stundentafeln der Wahlpflichtfächergruppen I, II, IIIa und IIIb wird jeweils die Zeile „Projekte/Schulleben1)“ wie folgt gefasst:
Unterrichtsfach | Jahrgangsstufe | Gesamtstunden | |||||
5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | ||
„Projekte/ Schulleben |
1 | 1“. |