2230-1-1-K
Gesetz
zur Änderung des
Bayerischen Gesetzes über das
Erziehungs- und Unterrichtswesen
zur Änderung des
Bayerischen Gesetzes über das
Erziehungs- und Unterrichtswesen
vom 24. Juli 2018
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtwesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch § 10 des Gesetzes vom 18. Mai 2018 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Art. 21 Abs. 1 Satz 3 wird die Angabe „Art. 30a Abs. 9 Satz 3“ durch die Angabe „Art. 30a Abs. 9 Satz 4“ ersetzt.
- 2.
- Art. 30a wird wie folgt geändert:
- a)
- Abs. 7 Nr. 3 Satz 2 und 3 wird aufgehoben.
- b)
- Abs. 9 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden nach den Wörtern „Kooperations- und Partnerklassen“ die Wörter „sowie offene Klassen“ eingefügt.
- bb)
- Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
„2Die Einrichtung bedarf der Genehmigung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde.“
- cc)
- Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die Sätze 3 und 4.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am 1. August 2018 in Kraft.
München, den 24. Juli 2018
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Markus S ö d e r