02-24-WK
Hinweis
zum Nicht-Inkrafttreten
des Staatsvertrags über die
gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung
zum Nicht-Inkrafttreten
des Staatsvertrags über die
gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung
Der am 17. bis 21. März 2016 unterzeichnete und mit Bekanntmachung vom 21. März 2017 veröffentlichte Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung (GVBl. 2017 S. 55, BayRS 02-24-WK) ist gemäß seinem Art. 19 Abs. 1 Satz 1 gegenstandslos und nicht in Kraft getreten.