02-26-F
Bekanntmachung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
vom 5. August 2019
Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 17. Juli 2019 (Drs. 18/3112) dem vom 15. bis 21. März 2019 unterzeichneten Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2010 (GVBl. S. 139, 503, BayRS 200-20-F), zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend bekannt gemacht.
München, den 5. August 2019
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Markus Söder