2032-2-42-J
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Prüfervergütungen an Professoren und Professorinnen bei den Prüfungen im Bereich der Justizverwaltung
vom 9. August 2019
Auf Grund des Art. 65 Satz 3 und des Art. 107 Abs. 4 Satz 3 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F), das zuletzt durch §§ 1, 2, 3 und 4 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 347) geändert worden ist, erlässt das Bayerische Staatsministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat folgende Verordnung:
§ 1
§ 1 der Verordnung über die Gewährung von Prüfervergütungen an Professoren und Professorinnen bei den Prüfungen im Bereich der Justizverwaltung (PrVProfV) vom 6. Mai 2008 (GVBl. S. 293, BayRS 2032-2-42-J), die zuletzt durch Verordnung vom 12. Juni 2014 (GVBl. S. 228) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.In Nr. 1 wird die Angabe „513,98 €“ durch die Angabe „565,38 €“ ersetzt.
2.In Nr. 2 wird die Angabe „171,33 €“ durch die Angabe „188,46 €“ ersetzt.
3.In Nr. 3 wird die Angabe „11,44 €“ durch die Angabe „12,58 €“ ersetzt.
4.In Nr. 4 wird die Angabe „11,44 €“ durch die Angabe „12,58 €“ und die Angabe „68,64 €“ durch die Angabe „75,48 €“ ersetzt.
5.In Nr. 5 wird die Angabe „16,56 €“ durch die Angabe „18,22 €“ ersetzt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.
München, den 9. August 2019
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Georg Eisenreich, Staatsminister