Berichtigung
vom 20. September 2019
§ 1 der Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) wird wie folgt berichtigt:
1.In Abs. 12 bei der Änderung des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst heißt es anstelle von „Abs. 2“ richtig „Abs. 3“.
2.In Abs. 57 Nr. 3 bei der Änderung des Art. 7 Abs. 5 Satz 1 und 5 des Kommunalabgabengesetzes heißt es anstelle von „und Medien, Energie und Technologie“ richtig „ , Energie und Technologie“.
3.In Abs. 282 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 3 bei der Änderung des Art. 6 Abs. 1 und des Art. 10 des Gesetzes über die Errichtung der Bayerischen Forschungsstiftung heißt es anstelle von „ , für Landesentwicklung und Heimat“ richtig „ , für Landesentwicklung und“.
München, den 20. September 2019
Die Amtschefin der Bayerischen Staatskanzlei
In Vertretung
Dr. Thomas Gruber, Ministerialdirektor