170-1-S
Bayerisches Brexit-Übergangsgesetz (BayBrexitÜG)
vom 25. März 2019
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
Art. 1
Übergangsregelung
1Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gilt während des Übergangszeitraums des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft im Bereich des bayerischen Landesrechts einschließlich des von den der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts erlassenen Rechts weiter als Mitgliedstaat der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft. 2Dies gilt nicht für das Wahlrecht und die Wählbarkeit von Unionsbürgern bei Gemeinde- und Landkreiswahlen.
Art. 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 30. März 2019 in Kraft.
München, den 25. März 2019
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Markus Söder