2238-1-K
Gesetz zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes
vom 5. November 2019
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Das Bayerische Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1995 (GVBI. 1996 S. 16, 40, BayRS 2238-1-K), das zuletzt durch § 1 Abs. 248 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.
2.Art. 5a Abs. 8 wird aufgehoben.
3.In Art.13 Nr. 2 werden die Wörter „einer sonderpädagogischen Fachrichtung“ durch die Wörter „von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen“ ersetzt.
4.Art. 18 wird wie folgt geändert:
a)Der Wortlaut wird Satz 1.
b)Folgender Satz 2 wird angefügt:
„2Satz 1 gilt entsprechend für ein Studium, das auf eine Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 5 hinführt.“
5.Nach Art. 25 wird folgender Art. 25a eingefügt:
„Art. 25a Studium nach früherem Recht
Für Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik, die spätestens im Wintersemester 2019/2020 ihr Studium erstmalig aufgenommen haben, ist Art. 13 Nr. 2 in der bis zum 30. November 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden.“
§ 2
Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember 2019 in Kraft.
München, den 5. November 2019
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Markus Söder