Fundstelle GVBl. 2019 S. 618

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): c18ca100c1c6ddfb0b2b53ee43453858bd1cb7941226739f2e01e809f72f7e94

Gesetz

2238-1-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Lehrerbildung und Lehrerfortbildung

2238-1-K

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes

vom 5. November 2019

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Das Bayerische Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1995 (GVBI. 1996 S. 16, 40, BayRS 2238-1-K), das zuletzt durch § 1 Abs. 248 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.

2.Art. 5a Abs. 8 wird aufgehoben.

3.In Art.13 Nr. 2 werden die Wörter „einer sonderpädagogischen Fachrichtung“ durch die Wörter „von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen“ ersetzt.

4.Art. 18 wird wie folgt geändert:

a)Der Wortlaut wird Satz 1.

b)Folgender Satz 2 wird angefügt:

2Satz 1 gilt entsprechend für ein Studium, das auf eine Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 5 hinführt.“

5.Nach Art. 25 wird folgender Art. 25a eingefügt:

„Art. 25a Studium nach früherem Recht

Für Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik, die spätestens im Wintersemester 2019/2020 ihr Studium erstmalig aufgenommen haben, ist Art. 13 Nr. 2 in der bis zum 30. November 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden.“

§ 2

Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember 2019 in Kraft.

München, den 5. November 2019

Der Bayerische Ministerpräsident

Dr. Markus Söder