2230-1-1-5-K
Verordnung zur Änderung der Schulerrichtungsverordnung
vom 2. Dezember 2019
Auf Grund des Art. 26 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 398) und durch § 4 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus:
§ 1 Änderung der SchErrichtV
Die Schulerrichtungsverordnung (SchErrichtV) vom 14. März 2008 (GVBl. S. 96, BayRS 2230-1-1-5-K), die zuletzt durch Verordnung vom 8. Februar 2018 (GVBl. S. 66) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.In § 1 wird folgende Überschrift eingefügt:
„Schulbestand“.
2.§ 2 wird wie folgt geändert:
a)Folgende Überschrift wird eingefügt:
„Übergeordnete Dienststellen“.
b)In Abs. 3 werden die Wörter „vom 17. Dezember 1996 (GVBl. S. 549, BayRS 2122-5-UG/UK) in der jeweils geltenden Fassung“ gestrichen.
3.§ 3 wird wie folgt geändert:
a)Folgende Überschrift wird eingefügt:
„Inkrafttreten, Außerkrafttreten“.
b)Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:
„1.mit Ablauf des 31. Juli 2020 Anlage 3 Nr. 5.1, Nr. 7.1 und Anlage 6 Nr. 4.4,“.
4.Anlage 3 wird wie folgt geändert:
a)Teil 1 wird wie folgt geändert:
aa)Nach Nr. 6.1 wird folgende Nr. 6.2 eingefügt:
Lfd. Nr. | Bezeichnung der Schule | Organisatorische Verbindung |
„6.2 | Staatliche Berufsfachschule für informations- und telekommunikationstechnische Berufe Aschaffenburg | Staatliche Berufsschule II Aschaffenburg“. |
bb)Die bisherigen Nrn. 6.2 bis 6.16 werden die Nrn. 6.3 bis 6.17.
b)Teil 3 wird wie folgt geändert:
aa)Nr. 5.1 wird wie folgt gefasst:
Lfd. Nr. | Bezeichnung der Schule | Organisatorische Verbindung |
„5.1 | Staatliche Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe Lauf a. d. Pegnitz | Berufliches Schulzentrum Nürnberger Land“. |
bb)Nr. 7.1 wird wie folgt gefasst:
Lfd. Nr. | Bezeichnung der Schule | Organisatorische Verbindung |
„7.1 | Staatliche Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe Immenstadt i. Allgäu | Staatliches Berufliches Schulzentrum Immenstadt i. Allgäu“. |
5.Anlage 5 wird wie folgt geändert:
a)Vor Nr. 6.1 wird folgende Nr. 6.1 eingefügt:
Lfd. Nr. | Bezeichnung der Schule | Organisatorische Verbindung |
„6.1 | Staatliche Fachschule für Familienpflege Ansbach | Staatliches Berufliches Schulzentrum Ansbach-Triesdorf“. |
b)Die bisherigen Nrn. 6.1 bis 6.6 werden die Nrn. 6.2 bis 6.7.
6.Anlage 6 wird wie folgt geändert:
a)Nach Nr. 1.6 wird folgende Nr. 1.7 eingefügt:
Lfd. Nr. | Bezeichnung der Schule | Organisatorische Verbindung |
„1.7 | Staatliche Fachoberschule Haar“. |
b)Die bisherigen Nrn. 1.7 bis 1.14 werden die Nrn. 1.8 bis 1.15.
c)Die bisherige Nr. 1.15 wird Nr. 1.16 und in Spalte 3 werden die Wörter „Staatliche Berufsschule Starnberg“ gestrichen.
d)Die bisherigen Nrn. 1.16 bis 1.19 werden die Nrn. 1.17 bis 1.20.
e)Nr. 4.4 wird wie folgt gefasst:
Lfd. Nr. | Bezeichnung der Schule | Organisatorische Verbindung |
„4.4 | Staatliche Fachoberschule Forchheim | Staatliches Berufliches Schulzentrum Forchheim“. |
7.In Anlage 7 wird Nr. 2.6 wie folgt gefasst:
Lfd. Nr. | Bezeichnung der Schule | Organisatorische Verbindung |
„2.6 | Staatliche Berufsoberschule Regen | Staatliche Berufsschule Regen“. |
§ 2 Weitere Änderung der SchErrichtV
Die Schulerrichtungsverordnung (SchErrichtV), die zuletzt durch § 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.§ 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a)Vor Nr. 1 wird folgende Nr. 1 eingefügt:
„1.mit Ablauf des 31. Juli 2019 Anlage 7 Nr. 2.6,“.
b)Die bisherigen Nrn. 1 und 2 werden die Nrn. 2 und 3.
2.Anlage 2 wird wie folgt geändert:
a)Nach Nr. 1.81 wird folgende Nr. 1.82 eingefügt:
Lfd. Nr. | Bezeichnung und ggf. Name der Schule |
„1.82 | Gymnasium München-Freiham“. |
b)Die bisherigen Nrn. 1.82 bis 1.113 werden die Nrn. 1.83 bis 1.114.
3.Teil 1 der Anlage 3 wird wie folgt geändert:
a)Nach Nr. 1.10 wird folgende Nr. 1.11 eingefügt:
Lfd. Nr. | Bezeichnung der Schule | Organisatorische Verbindung |
„1.11 | Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege München-Land München-Riem | Staatliche Berufsschule München-Land“. |
b)Die bisherigen Nrn. 1.11 bis 1.23 werden die Nrn. 1.12 bis 1.24.
c)In den Nrn. 3.4 bis 3.6 wird Spalte 3 jeweils wie folgt gefasst:
„Staatliches Berufliches Schulzentrum Oskar- von-Miller Schwandorf I“.
d)Nr. 4.1 wird aufgehoben.
4.Anlage 4 wird wie folgt geändert:
a)In Teil 1 werden bei Nr. 5.3 in Spalte 3 die Wörter „Weißenburg-Gunzenhausen“ durch das Wort „Altmühlfranken“ ersetzt.
b)In Teil 2 Nr. 3.2 wird Spalte 3 wie folgt gefasst:
„Staatliches Berufliches Schulzentrum Schwandorf II“.
5.Anlage 5 wird wie folgt geändert:
a)Nr. 4.7 wird aufgehoben.
b)In Nr. 5.2 werden in Spalte 3 die Wörter „Weißenburg-Gunzenhausen“ durch das Wort „Altmühlfranken“ ersetzt.
6.Anlage 6 wird wie folgt geändert:
a)Nach Nr. 1.11 wird folgende Nr. 1.12 eingefügt:
Lfd. Nr. | Bezeichnungder Schule | Organisatorische Verbindung |
„1.12 | Staatliche Fachoberschule München-West (Ausbildungsrichtung Technik und Wirtschaft und Verwaltung)“. |
b)Die bisherige Nr. 1.12 wird Nr. 1.13.
c)Nach Nr. 1.13 wird folgende Nr. 1.14 eingefügt:
Lfd. Nr. | Bezeichnung der Schule | Organisatorische Verbindung |
„1.14 | Staatliche Fachoberschule Oberhaching“. |
d)Die bisherigen Nrn. 1.13 bis 1.19 werden die Nrn. 1.15 bis 1.21.
e)In Nr. 2.3 werden in Spalte 3 die Wörter „Staatliches Berufliches Schulzentrum Landshut“ gestrichen.
f)In Nr. 3.5 wird Spalte 3 wie folgt gefasst:
„Staatliches Berufliches Schulzentrum Schwandorf II“.
g)In Nr. 7.9 werden in Spalte 3 die Wörter „Staatliches Berufliches Schulzentrum Neusäß“ gestrichen.
h)In dem Satz nach Nr. 7.11 werden die Wörter „der Staatlichen Fachoberschule Landshut und“ gestrichen.
7.Anlage 7 wird wie folgt geändert:
a)In Nr. 2.3 werden in Spalte 3 die Wörter „Staatliche Berufsschule Landshut I“ gestrichen.
b)In Nr. 3.5 wird Spalte 3 wie folgt gefasst:
„Staatliches Berufliches Schulzentrum Schwandorf II“.
c)In Nr. 7.10 werden in Spalte 3 die Wörter „Staatliches Berufliches Schulzentrum Neusäß“ gestrichen.
d)In dem Satz nach Nr. 7.10 werden die Wörter „und der Staatlichen Berufsoberschule Landshut“ gestrichen.
8.Anlage 11 wird wie folgt geändert:
a)Nr. 2.3 wird wie folgt gefasst:
Lfd. Nr. | Bezeichnungdes Schulzentrums | Schulen des Schulzentrums |
„2.3 | Staatliches Berufliches Schulzentrum Landshut |
Staatliche Berufsfachschule für Maschinenbau, Landshut,
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik, Landshut, Staatliche Berufsschule I Landshut, Staatliche Berufsschule für technische Assistenten Landshut“. |
b)Nr. 3.6 wird wie folgt gefasst:
Lfd. Nr. | Bezeichnung des Schulzentrums | Schulen des Schulzentrums |
„3.6 | Staatliches Berufliches Schulzentrum Oskar-von-Miller Schwandorf I |
Staatliche Berufsschule Schwandorf,
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Oberviechtach, Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Oberviechtach, Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Oberviechtach“. |
c)Nach Nr. 3.6 wird folgende Nr. 3.7 eingefügt:
Lfd. Nr. | Bezeichnung des Schulzentrums | Schulen des Schulzentrums |
„3.7 | Staatliches Berufliches Schulzentrum Schwandorf II |
Staatliche Wirtschaftsschule Schwandorf in Wackersdorf,
Staatliche Fachoberschule Schwandorf, Staatliche Berufsoberschule Schwandorf“. |
d)Die bisherigen Nrn. 3.7 bis 3.10 werden die Nrn. 3.8 bis 3.11.
e)In Nr. 4.9 werden in Spalte 3 die Wörter „Staatliche Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe Ahornberg,“ und die Wörter „Staatliche Fachschule für Textilbetriebswirtschaft Münchberg,“ gestrichen.
f)In Nr. 5.9 wird in Spalte 1 die Angabe „Weißenburg-Gunzenhausen“ durch das Wort „Altmühlfranken“ ersetzt.
g)In Nr. 7.5 werden in Spalte 3 die Wörter „ , Staatliche Fachoberschule Neusäß, Staatliche Berufsoberschule Neusäß“ gestrichen.
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) 1Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2018 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt § 2 mit Wirkung vom 1. August 2019 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 30. November 2019 tritt § 2 Satz 3 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Schulerrichtungsverordnung vom 19. August 2009 (GVBl. S. 483, BayRS 2230-1-1-5-K) außer Kraft.
München, den 2. Dezember 2019
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Prof. Dr. Michael Piazolo, Staatsminister