2126-1-4-G
Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie
vom 24. März 2020
Die Verordnung wurde nach Nr. 2 Satz 2 und 3 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 130 vom 24. März 2020 bekannt gemacht.