2126-1-8-G
Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV)
vom 5. Mai 2020
Die Verordnung wurde nach Nr. 2 Satz 2 und 3 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 240 vom 5. Mai 2020 bekannt gemacht.