Fundstelle GVBl. 2020 S. 294

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Verordnung

2230-1-1-5-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines

2230-1-1-5-K

Verordnung zur Änderung der Schulerrichtungsverordnung

vom 26. Mai 2020

Auf Grund des Art. 26 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch § 5 Abs. 16 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus:

§ 1

Die Schulerrichtungsverordnung (SchErrichtV) vom 14. März 2008 (GVBl. S. 96, BayRS 2230-1-1-5-K), die zuletzt durch §§ 1 und 2 der Verordnung vom 2. Dezember 2019 (GVBl. S. 758) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.§ 1 wird wie folgt geändert:

a)Abs. 1 wird wie folgt geändert:

aa)In Satz 1 wird die Satznummerierung „1“ gestrichen, die Angabe „BayEUG“ durch die Wörter „des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen“ ersetzt und werden die Wörter „staatlichen Fach­oberschulen, staatlichen Berufsoberschulen“ durch die Wörter „staatlichen Fachoberschulen und staatlichen Berufsoberschulen (staatliche Berufliche Oberschulen)“ ersetzt.

bb)Satz 2 wird aufgehoben.

b)Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) 1Soweit in den Anlagen 1 bis 10 geregelt ist, dass die dort genannten Schulen organisatorisch mit anderen Schulen verbunden sind, bilden die so verbundenen Schulen jeweils eine Dienststelle. 2Die staatlichen Beruflichen Oberschulen in Anlage 6 bilden jeweils eine Dienststelle, soweit sie nicht Teil eines staatlichen Beruflichen Schulzentrums nach Abs. 3 sind. 3Die staatlichen Fachoberschulen und staatlichen Berufsoberschulen werden als Abteilungen der staatlichen Beruflichen Oberschulen geführt.“

c)Der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3 und in Satz 1 werden nach den Wörtern „staatlichen beruflichen Schulen“ die Wörter „und staatlichen Beruflichen Oberschulen“ eingefügt.

d)Der bisherige Abs. 3 wird Abs. 4 und es wird die Angabe „Satz 1“ gestrichen.

2.§ 2 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

1Abweichend von Abs. 1 ist bezüglich der Berufsfachschulen des Gesundheitswesens (Anlage 3 Teil 2), die mit einer Universität oder einem Universitätsklinikum organisatorisch verbunden sind, das Landesamt für Schule übergeordnete Dienststelle im Sinn der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung.“

3.§ 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a)Nr. 1 wird aufgehoben.

b)Nr. 2 wird Nr. 1 und wie folgt gefasst:

„1.mit Ablauf des 31. Juli 2021 Anlage 3 Teil 3 Nr. 7.1,“.

c)Nr. 3 wird Nr. 2 und wie folgt gefasst:

„2.mit Ablauf des 31. Juli 2022 Anlage 3 Teil 3 Nr. 5.1, Nr. 7.2 und Anlage 6 Teil 1 Nr. 4.4.“

4.In Anlage 1 Nr. 7.19 werden die Wörter „für Knaben“ gestrichen.

5.Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)In Nr. 1.34 werden die Wörter „Gymnasium Grafing“ durch die Wörter „Max-Mannheimer-Gymnasium Grafing“ ersetzt.

b)In Nr. 1.53 wird das Wort „Staatliches“ durch das Wort „Gymnasium“ ersetzt.

c)Nach Nr. 1.82 wird folgende Nr. 1.83 eingefügt:

Lfd. Nr. Bezeichnung und ggf. Name der Schule
„1.83 Gymnasium München Feldmoching“.

d)Die bisherigen Nrn. 1.83 bis 1.108 werden die Nrn. 1.84 bis 1.109.

e)Nach Nr. 1.109 wird folgende Nr. 1.110 eingefügt:

Lfd. Nr. Bezeichnung und ggf. Name der Schule
„1.110 Gymnasium München Unterföhring“.

f)Die bisherigen Nrn. 1.109 bis 1.114 werden die Nrn. 1.111 bis 1.116.

6.Anlage 3 wird wie folgt geändert:

a)Teil 1 wird wie folgt geändert:

aa)Nach Nr. 1.9 wird folgende Nr. 1.10 eingefügt:

Lfd. Nr. Bezeichnung der Schule Organisatorische Verbindung
„1.10 Staatliche Berufsfachschule für Pflege Mühldorf a. Inn Staatliches Berufliches Schulzentrum Mühldorf a. Inn“.

bb)Die bisherigen Nrn. 1.10 bis 1. 24 werden die Nrn. 1.11 bis 1.25.

cc)In Nr. 6.5 wird in Spalte 2 die Angabe „v. d. Rhön“ durch die Angabe „i. d. Rhön“ ersetzt.

b)Teil 2 wird wie folgt geändert:

aa)Der Nr. 1 wird folgende Nr. 1.9 angefügt:

Lfd. Nr. Bezeichnung der Schule
„1.9 Staatliche Berufsfachschule für Pflege am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München (Klinikum der Universität München)“.

bb)Nach Nr. 3.6 wird folgende Nr. 3.7 eingefügt:

Lfd. Nr. Bezeichnung der Schule
„3.7 Staatliche Berufsfachschule für Pflege am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen)“.

cc)Die bisherige Nr. 3.7 wird Nr. 3.8.

dd)Nach Nr. 4.6 wird folgende Nr. 4.7 eingefügt:

Lfd. Nr. Bezeichnung der Schule
„4.7 Staatliche Berufsfachschule für Pflege am Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg)“.

ee)Die bisherige Nr. 4.7 wird Nr. 4.8.

7.Anlage 4 wird wie folgt geändert:

a)In Teil 1 Nr. 3.2 wird in Spalte 2 das Wort „Waldmünchen“ durch das Wort „Cham“ ersetzt.

b)In Teil 2 werden in Nr. 3.2 in Spalte 2 die Wörter „in Wackersdorf“ gestrichen.

8.Anlage 5 wird wie folgt geändert:

a)Nach Nr. 3.2 wird folgende Nr. 3.3 eingefügt:

Lfd. Nr. Bezeichnung der Schule Organisatorische Verbindung
„3.3 Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinen­bautechnik in Neumarkt i.d.OPf. Staatliches Berufliches Schulzentrum Neumarkt i.d.OPf.“.

b)Die bisherigen Nrn. 3.3 und 3.4 werden die Nrn. 3.4 und 3.5.

c)In Nr. 4.5 werden in Spalte 3 die Wörter „Staatliches Berufliches Schulzentrum Kulmbach“ eingefügt.

d)Der Nr. 5.1 wird folgende Nr. 5.1 vorangestellt:

Lfd. Nr. Bezeichnung der Schule Organisatorische Verbindung
„5.1 Staatliche Fachschule für Familien­pflege Ansbach Staatliches Berufliches Schulzentrum Ansbach-Triesdorf“.

e)Die bisherigen Nrn. 5.1 bis 5.4 werden die Nrn. 5.2 bis 5.5.

f)Nr. 6.1 wird aufgehoben.

g)Die Nrn. 6.2 bis 6.7 werden zu den Nrn. 6.1 bis 6.6.

h)Nach Nr. 7.2 wird folgende Nr. 7.3 eingefügt:

Lfd. Nr. Bezeichnung der Schule Organisatorische Verbindung
„7.3 Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Holztechnik Immenstadt i. Allgäu Staatliches Berufliches Schulzentrum Immenstadt i. Allgäu“.

i)Die bisherige Nr. 7.3 wird die Nr. 7.4.

j)Die bisherige Nr. 7.4 wird die Nr. 7.5 und in Spalte 3 werden die Wörter „Staatliche Berufsschule I Memmingen“ durch die Wörter „Staatliches Berufliches Schulzentrum Johann-Bierwirth-Schule Memmingen“ ersetzt.

k)Die bisherigen Nrn. 7.5 bis 7.6 werden die Nrn. 7.6 bis 7.7.

9.Anlage 6 wird wie folgt geändert:

a)Die Überschrift wird wie folgt gefasst

„Staatliche Berufliche Oberschulen“.

b)Nach der Überschrift wird folgende Zwischenüberschrift eingefügt:

„Teil 1

Staatliche Fachoberschulen“.

c)Nach dem Satz nach Nr. 7.11 wird folgende Zwischenüberschrift eingefügt:

„Teil 2

Staatliche Berufsoberschulen“.

10.Der Wortlaut von Anlage 7 wird Anlage 6 Teil 2.

11.Anlage 7 wird aufgehoben.

12.Die Anlage 8 wird wie folgt geändert:

a)Nach Nr. 2.3 werden die folgenden Nrn. 3 und 3.1 eingefügt:

Lfd. Nr. Bezeichnung der Schule Organisatorische Verbindung
„3. Regierungsbezirk Oberfranken  
3.1 Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Bayreuth Staatliches Berufliches Schulzentrum Bayreuth“.

b)Die bisherigen Nrn. 3 und 3.1 werden die Nrn. 4 und 4.1.

13.Anlage 11 wird wie folgt geändert:

a)Nr. 1.4 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„1.4 Staatliches Berufliches Schulzentrum Mühldorf a. Inn Staatliche Berufsschule II Mühldorf a. Inn,

Staatliche Berufsfachschule für Altenpflege Mühldorf a. Inn,

Staatliche Berufsfach­schule für Ernährung und Versorgung Mühldorf a. Inn,

Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Mühldorf a. Inn,

Staatliche Berufsfach­schule für Pflege Mühldorf a. Inn,

Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Mühldorf a. Inn“.

b)Nr. 1.5 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„1.5 Staatliches Berufliches Schulzentrum für Gesundheits­berufe München Staatliche Berufsfachschule für He­bammen am Klini­kum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum München),

Staatliche Berufsfachschule für Krankenpflege am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum München),

Staatliche Berufs­fachschule für Logopädie am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum München),

Staatliche Berufs­fachschule für Massage am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum München),

Staatliche Berufs­fachschule für medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten an der Ludwig-Maximilians-Universität-München,

Staatliche Berufsfachschule für medizinischtechnische Radiologieassistenten am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum München),

Staatliche Berufsfachschule für Physiotherapie am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum München),

Staatliche Berufsfachschule für Kranken­pflegehilfe am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum München),

Staatliche Berufs­fachschule für Pflege am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum der Universität München)“.

c)In Nr. 3.2 wird in Spalte 3 das Wort „Waldmünchen“ durch das Wort „Cham“ ersetzt.

d)Nr. 3.3 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„3.3 Staatliches Berufliches Schulzentrum Neumarkt i.d.OPf. Staatliche Berufsschule Neumarkt i.d.OPf.,

Staatliche Wirtschaftsschule Neumarkt i.d.OPf.,

Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Bautechnik Neumarkt i.d.OPf.,

Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Neumarkt i.d.OPf.“.

e)In Nr. 3.7 werden in Spalte 3 die Wörter „in Wackersdorf“ gestrichen.

f)Nr. 4.2 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„4.2 Staatliches Berufliches Schulzentrum Bayreuth Staatliche Berufs­schule III Bayreuth,

Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Bayreuth,

Staatliche Berufs­fachschule für Kinderpflege Bayreuth,

Staatliche Berufs­fachschule für Sozialpflege Bayreuth,

Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Bayreuth“.

g)Nr. 4.7 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„4.7 Staatliches Berufliches Schulzentrum Kulmbach Staatliche Berufsschule Kulmbach,

Staatliche Wirtschaftsschule Neuenmarkt,

Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Bautechnik Kulmbach,

Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Fleischerei- und Lebensmittelver­arbeitungstechnik Kulmbach,

Staatliche Fachoberschule Kulmbach,

Staatliche Berufsoberschule Kulmbach“.

h)Nr. 5.1 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„5.1 Staatliches Berufliches Schulzentrum Ansbach-Triesdorf Staatliche Berufsschule II Ansbach,

Staatliche Berufs­fachschule für Ernährung und Versorgung Ansbach,

Staatliche Berufs­fachschule für Kinderpflege Ansbach,

Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Ansbach,

Staatliche Fachschule für Familien­pflege Ansbach,

Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnologie und regenerative Energien Ansbach/Triesdorf“.

i)Nr. 5.3 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„5.3 Staatliches Berufliches Schulzentrum für Gesundheits­-berufe Erlangen Staatliche Berufsfachschule für Hebammen am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen),

Staatliche Berufsfachschule für Kinder­kranken­pflege am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen),

Staatliche Berufsfachschule für Krankenpflege am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen),

Staatliche Berufs­fachschule für Logopädie am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen),

Staatliche Berufs­fachschule für Massage am Kli­nikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen),

Staatliche Berufsfachschule für Physiotherapie am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen),

Staatliche Berufsfachschule für Pflege am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen),

Staatliche Berufs­fachschule für technische Assistenten in der Medizin am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen)“.

j)Nr. 6.5 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„6.5 Staatliches Berufliches Schulzentrum für Gesundheits­berufe Würzburg Staatliche Berufsfachschule für Diätassisten­ten am Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg),

Staatliche Berufsfachschule für Hebammen am Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg),

Staatliche Berufsfachschule für Kinderkranken­pflege am Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg),

Staatliche Berufsfachschule für Krankenpflege am Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg),

Staatliche Berufsfachschule für Massage am Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg),

Staatliche Berufsfachschule für Physiotherapie am Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg),

Staatliche Berufsfachschule für Pflege am Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg),

Staatliche Berufs­fachschule für tech­ni­sche Ass­is­tenten in der Medizin an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg“.

k)Nr. 7.3 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„7.3 Staatliches Berufliches Schulzentrum Immenstadt i. Allgäu Staatliche Berufsschule Immenstadt i. Allgäu,

Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Immenstadt i. Allgäu,

Staatliche Fach­oberschule Sonthofen,

Staatliche Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe Immenstadt i. Allgäu,

Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Holztechnik Immenstadt i. Allgäu.“

l)Nach Nr. 7.4 wird folgende Nr. 7.5 eingefügt:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„7.5 Staatliches Berufliches Schulzentrum Johann-Bierwirth-Schule Memmingen Staatliche Berufsschule I Memmingen,

Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Memmingen“.

m)Die bisherigen Nrn. 7.5 bis 7.7 werden die Nrn. 7.6 bis 7.8.

14.In Anlage 3 Teil 1 Nrn. 1.13 bis 1.15 Spalte 3, in Anlage 4 Teil 1 Nr. 1.4 Spalte 3, Anlage 6 Teil 1 Nr. 1.15 Spalte 3 und Teil 2 Nr. 1.11 Spalte 3 sowie in Anlage 11 Nr. 1.6 Spalte 2 werden jeweils nach den Wörtern „Berufliches Schulzentrum“ die Wörter „Max-von-Pettenkofer“ eingefügt.

§ 2

1Diese Verordnung tritt am 31. Juli 2020 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt § 1 Nr. 2 mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.

München, den 26. Mai 2020

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Prof. Dr. Michael Piazolo, Staatsminister