2126-1-8-G
Verordnung zur Änderung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 20. Mai 2020
Die Verordnung wurde nach Nr. 2 Satz 2 und 3 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 287 vom 20. Mai 2020 bekannt gemacht.