2126-1-14-G
Verordnung zur Änderung der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 10. Dezember 2020
Die Verordnung wurde nach Nr. 2 Satz 2 und 3 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 734 vom 10. Dezember 2020 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 735 vom 10. Dezember 2020 veröffentlicht.