2126-1-16-G, 2126-1-6-G
Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung
vom 25. März 2021
Die Verordnung wurde nach Nr. 2 Satz 2 und 3 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 224 vom 25. März 2021 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 225 vom 25. März 2021 veröffentlicht.