2242-1-WK
Gesetz zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes
vom 23. April 2021
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
In Art. 23 Abs. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2242-1-WK) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 1 Abs. 255 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird das Wort „zweihundertfünfzigtausend“ durch die Wörter „fünf Millionen“ ersetzt.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.
München, den 23. April 2021
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Markus Söder