2126-1-16-G
Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 22. April 2021
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 287 vom 22. April 2021 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 288 vom 22. April 2021 veröffentlicht.