2126-1-16-G
Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 14. Mai 2021
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 337 vom 14. Mai 2021 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 338 vom 14. Mai 2021 veröffentlicht.