2330-4-B
Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung Wohnungsrecht
vom 20. Mai 2021
Auf Grund
- des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und des Art. 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) vom 10. April 2007 (GVBl. S. 260, BayRS 2330-2-B), das zuletzt durch § 1 Abs. 266 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, und
- des Art. 5 Satz 1 des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes (BayWoBindG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 2007 (GVBl. S. 562, 781; 2011 S. 115; BayRS 2330-3-B), das zuletzt durch § 1 Abs. 267 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist,
verordnet das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat:
§ 1
Die Durchführungsverordnung Wohnungsrecht (DVWoR) vom 8. Mai 2007 (GVBl. S. 326, BayRS 2330-4-B), die zuletzt durch § 1 Abs. 268 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.§ 2 wird wie folgt geändert:
a)Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa)Die Nrn. 3 bis 5 werden die Nrn. 2 bis 4.
bb)Nr. 6 wird Nr. 5 und in Buchst. c wird die Angabe „Nrn.“ durch die Angabe „Nr.“ ersetzt.
cc)Die Nrn. 7 bis 9 werden die Nrn. 6 bis 8.
dd)Nr. 12 wird aufgehoben.
ee)Die Nrn. 13 und 14 werden die Nrn. 12 und 13.
ff)Nr. 15 wird Nr. 14 und die Angabe „Nrn.“ wird durch die Angabe „Nr.“ ersetzt.
gg)Nr. 16 wird Nr. 15 und das Komma am Ende wird durch einen Punkt ersetzt.
hh)Nr. 17 wird Nr. 9 und der Punkt am Ende wird durch ein Komma ersetzt.
b)In Abs. 2 werden die Angabe „4“ durch die Angabe „3“ und die Angabe „13“ durch die Angabe „12“ ersetzt.
2.In § 2a Abs. 1 werden nach dem Wort „bereits“ die Wörter „vor dem 1. Mai 2018“ eingefügt.
3.In § 3 Abs. 3 Satz 1 wird die Angabe „Art. 5 Satz 6“ durch die Angabe „Art. 5 Satz 5“ ersetzt.
4.Die Anlage (zu § 3 Abs. 1) erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft.
München, den 20. Mai 2021
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Kerstin Schreyer, Staatsministerin