02-33-S
Hinweis zum Nicht-Inkrafttreten des Ersten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Erster Medienänderungsstaatsvertrag)
Der im Zeitraum von 10. bis 17. Juni 2020 unterzeichnete und mit Bekanntmachung vom 9. November 2020 (GVBl. S. 602) veröffentlichte Erste Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Erster Medienänderungsstaatsvertrag) ist gemäß seinem Art. 2 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos und nicht in Kraft getreten.