2126-1-16-G
Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 19. Mai 2021
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 351 vom 19. Mai 2021 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 352 vom 19. Mai 2021 veröffentlicht.