2126-1-17-G
Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV)
vom 5. Juni 2021
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 384 vom 5. Juni 2021 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 385 vom 5. Juni 2021 veröffentlicht.