2126-1-17-G
Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 22. Juni 2021
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 419 vom 22. Juni 2021 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 420 vom 22. Juni 2021 veröffentlicht.