2126-1-17-G
Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 30. Juni 2021
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 467 vom 30. Juni 2021 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 468 vom 30. Juni 2021 veröffentlicht.