1130-2-1-I
Änderung der Wappen-Bekanntmachung
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 6. Juli 2021, Az. B II 2 – G 7/21-1
Auf Grund des Art. 55 Nr. 2 Satz 2 der Verfassung erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Bekanntmachung:
1.Die Wappen-Bekanntmachung (WapBek) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 1130-2-1-I) veröffentlichten bereinigten Fassung, die durch Bekanntmachung vom 6. November 2001 (GVBl. S. 729) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
a)In der Überschrift wird die Fußnote „1)“ gestrichen.
b)Im Wortlaut vor Nr. 1 wird die Fußnote „2)“ gestrichen.
c)Nr. 3 wird wie folgt geändert:
aa)In Satz 1 wird das Wort „Landesvermessungsamt“ durch die Wörter „Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung“ ersetzt.
bb)Satz 2 wird aufgehoben.
cc)Satz 3 wird Satz 2 und wie folgt gefasst:
„2Die Farbdrucke des großen Staatswappens können von jedermann unmittelbar vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Alexandrastraße 4, 80538 München, bezogen werden.“
d)In Nr. 4 wird das Wort „Hochbauamt“ durch das Wort „Bauamt“ ersetzt.
e)In Nr. 6 wird die Fußnote „3)“ gestrichen.
2.Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2021 in Kraft.
München, den 6. Juli 2021
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Markus Söder