2126-1-17-G
Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 14. Juli 2021
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 497 vom 14. Juli 2021 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 498 vom 14. Juli 2021 veröffentlicht.