2126-1-17-G
Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 27. Juli 2021
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 516 vom 27. Juli 2021 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 517 vom 27. Juli 2021 veröffentlicht.