2126-1-17-G
Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 20. August 2021
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 548 vom 20. August 2021 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 585 vom 20. August 2021 veröffentlicht.