2126-1-18-G
Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 15. September 2021
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 661 vom 15. September 2021 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 662 vom 15. September 2021 veröffentlicht.