2126-1-18-G
Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 5. Oktober 2021
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 715 vom 5. Oktober 2021 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 716 vom 5. Oktober 2021 veröffentlicht.