2126-1-18-G
Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 14. Oktober 2021
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 733 vom 14. Oktober 2021 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 734 vom 14. Oktober 2021 veröffentlicht.