2126-1-18-G
Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 15. November 2021
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 796 vom 15. November 2021 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 797 vom 15. November 2021 veröffentlicht.