2126-1-6-G
Verordnung zur Änderung der Einreise-Quarantäneverordnung
vom 30. Dezember 2020
Die Verordnung wurde nach Nr. 2 Satz 2 und 3 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 819 vom 30. Dezember 2020 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 820 vom 30. Dezember 2020 veröffentlicht.