2126-1-15-G
Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 8. Januar 2021
Die Verordnung wurde nach Nr. 2 Satz 2 und 3 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 5 vom 8. Januar 2021 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 6 vom 8. Januar 2021 veröffentlicht.