2126-1-16-G
Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV)
vom 5. März 2021
Die Verordnung wurde nach Nr. 2 Satz 2 und 3 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 171 vom 5. März 2021 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 172 vom 5. März 2021 veröffentlicht.