2126-1-6-G
Verordnung zur Änderung der Einreise-Quarantäneverordnung
vom 5. März 2021
Die Verordnung wurde nach Nr. 2 Satz 2 und 3 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 169 vom 5. März 2021 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 170 vom 5. März 2021 veröffentlicht.