2126-1-19-G
Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 17. Januar 2022
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 41 vom 17. Januar 2022 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 42 vom 17. Januar 2022 veröffentlicht.