2126-1-20-G
Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 27. Mai 2022
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 327 vom 27. Mai 2022 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 328 vom 27. Mai 2022 veröffentlicht.