2126-1-20-G
Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 30. Juni 2022
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 400 vom 30. Juni 2022 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 401 vom 30. Juni 2022 veröffentlicht.