2126-1-20-G
Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 18. August 2022
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 486 vom 18. August 2022 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 487 vom 18. August 2022 veröffentlicht.