96-1-1-B
Verordnung zur Änderung der Fluglärmschutzverordnung Memmingen
vom 6. September 2022
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) verordnet die Bayerische Staatsregierung:
§ 1
Die Fluglärmschutzverordnung Memmingen (FluLärmV MM) vom 6. November 2012 (GVBl. S. 535, BayRS 96-1-1-B), die durch § 2 Abs. 22 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (GVBl. S. 243) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.In der Überschrift wird die Fußnote 1 gestrichen.
2.§ 1 wird wie folgt geändert:
a)In Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (BGBl I S. 2550)“ gestrichen.
b)Abs. 2 wird wie folgt geändert:
aa)In Nr. 2 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
bb)Folgende Nr. 3 wird angefügt:
„3.Nacht-Schutzzone nach Anlage 3.“
c)Abs. 3 wird wie folgt geändert:
aa)In Satz 1 werden die Wörter „einer Übersichtskarte“ durch die Wörter „drei Übersichtskarten“, die Angabe „1:25 000“ durch die Angabe „1:50 000“ und die Angabe „Anlage 3“ durch die Angabe „Anlagen 4 bis 6“ ersetzt.
bb)Folgender Satz 4 wird angefügt:
„4Maßgeblich sind im Zweifel die Begrenzungen nach Abs. 1 Satz 2.“
3.Die Anlagen 1 bis 3 werden durch die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtlichen Anlagen 1 bis 6 ersetzt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.
München, den 6. September 2022
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Markus Söder
- Anhang zu § 1 Nr. 3: Anlage 1 - Tag-Schutzzone 1
- Anhang zu § 1 Nr. 3: Anlage 2 - Tag-Schutzzone 2
- Anhang zu § 1 Nr. 3: Anlage 3 - Nacht-Schutzzone
- Anhang zu § 1 Nr. 3: Anlage 4 - Lärmschutzbereich für den Verkehrsflughafen Memmingen – Übersichtskarte Lärmschutzbereich
- Anhang zu § 1 Nr. 3: Anlage 5 - Lärmschutzbereich für den Verkehrsflughafen Memmingen – Übersichtskarte Tag-Schutzzonen
- Anhang zu § 1 Nr. 3: Anlage 6 - Lärmschutzbereich für den Verkehrsflughafen Memmingen – Übersichtskarte Nacht-Schutzzone