2126-1-20-G
Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 8. September 2022
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 511 vom 8. September 2022 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 512 vom 8. September 2022 veröffentlicht.